Die 7. Änderung des Regionalplans 2015 (KOMPASS81) inklusive Änderung des Teilregionalplans Landwirtschaft, Teilrücknahme eines Regionalen Grünzugs und eines Vorranggebietes für die Landwirtschaft für die Region Nordschwarzwald ist vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) genehmigt worden und wird mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Erteilung dieser Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg (26.07.2024) verbindlich. Sie liegt beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Markgrafenstraße 46, 76133 Karlsruhe und beim Regionalverband Nordschwarzwald, Westliche Karl-Friedrich-Straße 29-31, 2. OG, 75172 Pforzheim zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der Sprechzeiten öffentlich aus.

Gegen die als Satzung beschlossene 7. Änderung des Regionalplans 2015 (KOMPASS81) inklusive Änderung des Teilregionalplans Landwirtschaft, Teilrücknahme eines Regionalen Grünzugs und eines Vorranggebietes für die Landwirtschaft kann beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Genehmigung der Satzung nach § 13 Landesplanungsgesetz durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Klage erhoben werden.

Regionalverband Nordschwarzwald
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