Raumordnung, Landes- und Regionalplanung in Baden-Württemberg - Ein Erfolgsmodell wird 50!

Freiburg i.Br., Karlsruhe, Pforzheim, Villingen- Schwenningen und Waldshut-Tiengen. Anfang August (03.08.) hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Fassung der Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn veröffentlicht. Danach müssen die Regionalverbände potenzielle Flächen für die Windernte im Blick auf den Schutz des Auerhuhns neu bewerten, da zusätzliche Flächen ausgewiesen wurden, auf denen artenschutzrechtliche Prüfungen in Bezug auf das Auerhuhn entfallen können. Das nun vorgelegte Papier ersetzt die bisherige, knapp ein Jahr alte Planungsgrundlage. Die Neufassung sieht jetzt an mehreren Stellen im Schwarzwald weitere Potenzialflächen vor, für die noch im letzten Jahr eine Zurückstellung empfohlen worden war. Diese können jetzt leichter für Windkraft genutzt werden. Fünf Regionalverbände müssen deshalb ihre bereits angelaufenen Planungen nachjustieren.

Nach den Vorgaben des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes ist es die Aufgabe der zwölf Re- gionalverbände im Land, in ihren Regionalplänen jeweils 1,8 Prozent ihrer Regionsfläche für Windenergieanlagen planungsrechtlich zu sichern. Für diesen Auftrag hat das Land einen straffen Zeitplan vorgegeben: Bis Ende des Jahres sollen die ersten Entwürfe stehen und die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren für Behörden, Verbände und die Bürgerschaft eingeleitet werden. Die Planungen selbst sollen mitsamt der Auswertung der Beteiligungsverfahren bis zum 30.09.2025 abgeschlossen sein. Um diesen Zeitplan erreichen zu können, hatte das Land unter anderem in der Task Force Erneuerbare Energien zugesagt, bis Ende September 2022 für ver- lässliche Planungsgrundlagen zu sorgen. Darauf haben die Regionalverbände ihre Planungen aufgebaut.

Die geänderte Planungsgrundlage Auerhuhn und Windenergie trifft damit jetzt auf bereits weit fortgeschrittene Planungen in immerhin fünf von zwölf Regionen in Baden-Württemberg: Hochrhein-Bodensee (Waldshut-Tiengen), Mittlerer Oberrhein (Karlsruhe), Nordschwarzwald (Pforzheim), Schwarzwald-Baar-Heuberg (Villingen-Schwennigen) und Südlicher Oberrhein (Freiburg i.Br.). Dort wurde mit der bisherigen Fassung der Empfehlungen gearbeitet, weshalb die erstellten Konzeptionen nun anzupassen sind. „Die neuen Grundlagen sind aus Gründen der erforderlichen Rechtssicherheit unserer Pläne selbstverständlich in den Planungsprozess einzuspeisen. Es ist bedauerlich, dass diese neuen Grundlagen nun so spät vorgelegt wurden“, verdeutlicht Marcel Herzberg, Verbandsdirek- tor des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg (Villingen-Schwenningen) das Dilemma. „Es ist wie beim Hausbau: Wenn nachträglich der Grundriss geändert wird, muss das Mauerwerk sehr wahrscheinlich bis auf dieses Niveau abgetragen und wieder neu aufgebaut werden“, ergänzt Verbandsdirektor Wolfgang Brucker aus der Region Südlicher Oberrhein (Freiburg i.Br.). „Eigentlich war geplant, noch in diesem Jahr die Bevölkerung und die Behörden formal an der Planung zu beteiligen. Dies ist nunmehr schwer zu schaffen“, kommen- tierte Verbandsdirektor Sebastian Wilske aus der Region Hochrhein-Bodensee (Waldshut-Tiengen) die Auswirkungen dieser neuen Planungsgrundlage der Landesre- gierung. Verbandsdirektor Sascha Klein aus der Region Nordschwarzwald (Pforzheim) hierzu: „Wir werden die neuen Grundlagen schnell einarbeiten und die erneut durchzuführenden Planungsschritte nachholen. Aller- dings lassen sich die Planungsverfahren nicht beliebig beschleunigen.“ „In der Region Mittlerer Oberrhein haben wir am 26. Juli den Startschuss gegeben für eine vorzeitige und erste Beteiligung der Bürgerschaft an den Planungen. Darüber haben wir breit informiert. Die nunmehr geänderten Rahmenbedingungen müssen wir nun schnellstmöglich aufarbeiten, um dieses Beteiligungsformat überhaupt zielgerichtet fortführen zu können“, so Verbandsdirektor Matthias Proske aus der Region Mittlerer Oberrhein (Karlsruhe) abschließend.

Neben dem Auerhuhnpapier wurden im Laufe der letzten Monate weitere Planungsgrundlagen ergänzt oder geändert. Die Zusammenarbeit mit zahlreichen einzubezie- henden Landesbehörden (Denkmalschutz, Flugsicherung, Naturschutz u.a.) verläuft weitgehend konstruktiv. Zeitpunkt, Umfang und Folgen der Rückmeldungen aus den Landesbehörden können jedoch die Einhaltung der landesgesetzlichen Zeitvorgaben ebenfalls infrage stellen. Zu guter Letzt können aber auch bundesgesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen (wie militärische Belange) zu Verzögerungen führen, die nicht in der Verantwortung des Landes Baden-Württemberg liegen. Noch in den Sommerferien soll es in Stuttgart gemeinsam mit Vertretern der beteiligten Ministerien einen Austausch geben, wie mit der geänderten Planungsgrundlage umgegangen werden kann. Ziel ist es, möglichst keinen weiteren Zeitverzug zu erhalten. Einen Dämpfer haben die ambitionierten Zeitpläne in den fünf Regionen aber dennoch erfahren.

 

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