7. Änderung des Regionalplans

7. Änderung des Regionalplans 2015 inklusive Änderung des Teilregionalplans Landwirtschaft (Empfingen, IKG KOMPASS81)

Plan samt Begründung und weiteren Materialien/Anlagen gem. Beschluss vom 12.07.2023

Anlagen zum Änderungsantrag – Einzelne Dokumente

Gesonderter Bestandteil des Begründungsentwurfs:

Beschlussvorlage 36/2023 (PDF)

Prüfung der zum Änderungsentwurf eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LplG) und Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 LplG, Beschluss des Planentwurfs sowie Empfehlung an die Verbandsversammlung, den Entwurf gemäß § 12 Abs. 10 LplG als Satzung festzustellen

Beschluss der Abwägungs- und Beschlussvorschläge

Von den Trägern öffentlicher Belange sind insgesamt 40 Stellungnahmen eingegangen. Eine weitere Stellungnahme ist zum Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen.
Der Planungsausschuss hat am 12.07.2023 die Abwägungs- und Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen zur 7. Änderung des Regionalplans 2015 gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 12 Abs. 2 und 3 LplG beschlossen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz (LplG)

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 7. Änderung des Regionalplans 2015 nach § 12 Abs. 2 LplG werden erbeten bis spätestens zum 31.01.2023.

Wir weisen daraufhin, dass im Laufe des Beteiligungsverfahrens auch die Beteiligung der Öffentlichkeit vom 07.11.2022 bis zum 07.12.2022 gem. § 12 Abs. 3 erfolgt.

Unterlagen zur Beteiligung:

Scoping (10.02.2022)

Gemäß § 8 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 2a Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg ist bei einer Änderung des Regionalplans eine Umweltprüfung durchzuführen und das Ergebnis in einem Umweltbericht zu dokumentieren. Zur Festlegung des Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichtes ist ein Scoping erforderlich. Hierzu wurde am 10.02.2022 den betroffenen Umweltbehörden und den anerkannten Naturschutzverbänden ein Scopingpapier mit der Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme zugesandt. Von dieser Möglichkeit machten sechs Stellen Gebrauch. Die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen wurden geprüft und bei der Erstellung des Umweltbe­richtes, soweit möglich, berücksichtigt.

Bekanntmachung (17.12.2021)

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die geplante 7. Änderung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat am 24.11.2021 einen Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Regionalplans 2015 nach § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) gefasst. Ziel der 7. Änderung ist die Teilrücknahme eines Regionalen Grünzugs und eines Vorranggebietes für die Landwirtschaft, um eine Gewerbefläche „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81“ realisieren zu können. Die geplante Gewerbefläche liegt direkt östlich der A81 auf Gemarkung der Gemeinde Empfingen (Landkreis Freudenstadt) zwischen der B463 und der K4768. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt 52 ha. Ein Zielverstoß mit dem Regionalen Grünzug ergibt sich auf 38,8 ha; ein Zielverstoß mit dem Vorranggebiet für die Landwirtschaft auf 28 ha.

Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) ist die Öffentlichkeit frühzeitig von diesen geplanten Änderungen zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt. Bei der Unterrichtung handelt es sich noch nicht um das eigentliche Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG). Diese folgt erst später nach Vorliegen des Planentwurfs mit Umweltbericht. Dann haben die Bürgerinnen und Bürger auch die Gelegenheit, sich mit Stellungnahmen konkret zur geplanten 7. Änderung des Regionalplans gegenüber dem Regionalverband zu äußern. Erste Anregungen oder Hinweise können aber auch jetzt schon an die Mail-Adresse stellungnahmen(at)rvnsw.de mit dem Betreff „7. Aenderung Regionalplan 2015“ geschickt werden.

Hinweis zum Datenschutz:
Personenbezogene Daten werden im Verfahren zur 7. Änderung des Regionalplans 2015 zur Erfüllung einer der in der Zuständigkeit des Regionalverbands Nordschwarzwald liegenden öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der Datenschutzerklärung zum Verfahren zur 7. Änderung des Regionalplans 2015 verarbeitet. Die Datenverarbeitung kann auch zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind § 4 LDSG i.V.m. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO sowie Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO. Die Datenschutzerklärung enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde.

Pforzheim, den 15.12.2021
gez. Dr. Matthias Proske (Verbandsdirektor)

Einleitungsbeschluss (24.11.2021)

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat am 24.11.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 7. Änderung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald gemäß § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) beschlossen.