Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2015 

Scoping (13.06.2024)

Gemäß § 8 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 2a Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg ist bei einer Fortschreibung des Regionalplans eine Umweltprüfung durchzuführen und das Ergebnis in einem Umweltbericht zu dokumentieren. Zur Festlegung des Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichtes ist ein Scoping erforderlich. Hierzu wurde am 08.05.2024 den betroffenen Umweltbehörden ein Scopingpapier samt Einladung zu einem Scopingtermin zugesandt. Es bestand außerdem die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. Am 13.06.2024 fand ein Scopingtermin statt. Am Scopingtermin nahmen 16 Personen von 5 verschiedenen Behörden teil. Des Weiteren gingen 14 schriftliche Stellungnahmen ein. Die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen sowie die im Rahmen des Scopingtermins geäußerten Anregungen werden derzeit geprüft und bei der Erstellung des Umweltbe­richtes, soweit möglich, berücksichtigt.

Mitteilung über Vorentwurf Kapitel "Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen" und "Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz" (29/2023)
Mitteilung über Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Kapitel 3 Freiraumstruktur - Vorstellung der Fachkulisse (22/2023)
Vorentwurf Kapitel Siedlungsentwicklung (Beschluss verschoben, gefasst mit Sitzungsvorlage 27/2023)

Kenntnisnahme. Konzeption zur Festlegung von Gebietsscharfen Schwerpunkten für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen (6/2023)

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Fortschreibung des Regionalplans Nord­schwarzwald gemäß § 9 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat am 11.10.2017 beschlossen, das Verfahren zur Gesamtfortschrei­bung des Regionalplans 2015 Nord­schwarz­wald, der seit März 2005 verbindlich ist, einzuleiten. Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von der Aufstellung des Plans zu unterrichten.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer Pressemitteilung sowie über die Homepage des Regionalverbandes. Bei dieser Unterrichtung handelt es sich noch nicht um die offizielle Beteiligung am Planentwurf gemäß § 9 Abs. 2 ROG und § 12 Abs. 2 und 3 des Landesplanungsgesetzes. Diese folgt erst später nach Vorliegen eines Planentwurfs. Dann haben die Bürgerinnen und Bürger auch die Gelegenheit, sich mit Stellungnahmen konkret zur Fortschreibung des Plans gegenüber dem Regionalverband zu äußern. Erste Anregungen oder Hinweise können aber auch jetzt schon an die Mail-Adresse stellungnahmen@rvnsw.de mit dem Betreff „Regionalplan­fort­schreibung“ geschickt werden.

Einleitung des Verfahrens zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald (57/2017)

Die Aufstellung von Regionalplänen und damit auch die Erarbeitung der Gesamtfortschreibung des Regionalplans folgen gesetzlichen Regelungen des Raumordnungsgesetzes (ROG) und des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg (LplG). Der erste Schritt auf diesem Weg erfordert einen Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans. Dieser Einleitungsbeschluss zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 11. Oktober 2017 gefasst: