Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2015 
Regionalplangesamtfortschreibung, Sachstand (17/2024)
Mitteilung über Vorentwurf Kapitel "Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen" und "Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz" (29/2023)
Vorentwurf Kapitel Siedlungsentwicklung (Beschluss verschoben, gefasst mit Sitzungsvorlage 27/2023)

Kenntnisnahme. Konzeption zur Festlegung von Gebietsscharfen Schwerpunkten für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen (6/2023)

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Fortschreibung des Regionalplans Nord­schwarzwald gemäß § 9 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat am 11.10.2017 beschlossen, das Verfahren zur Gesamtfortschrei­bung des Regionalplans 2015 Nord­schwarz­wald, der seit März 2005 verbindlich ist, einzuleiten. Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von der Aufstellung des Plans zu unterrichten.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer Pressemitteilung sowie über die Homepage des Regionalverbandes. Bei dieser Unterrichtung handelt es sich noch nicht um die offizielle Beteiligung am Planentwurf gemäß § 9 Abs. 2 ROG und § 12 Abs. 2 und 3 des Landesplanungsgesetzes. Diese folgt erst später nach Vorliegen eines Planentwurfs. Dann haben die Bürgerinnen und Bürger auch die Gelegenheit, sich mit Stellungnahmen konkret zur Fortschreibung des Plans gegenüber dem Regionalverband zu äußern. Erste Anregungen oder Hinweise können aber auch jetzt schon an die Mail-Adresse stellungnahmen@rvnsw.de mit dem Betreff „Regionalplan­fort­schreibung“ geschickt werden.

Einleitung des Verfahrens zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald (57/2017)

Die Aufstellung von Regionalplänen und damit auch die Erarbeitung der Gesamtfortschreibung des Regionalplans folgen gesetzlichen Regelungen des Raumordnungsgesetzes (ROG) und des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg (LplG). Der erste Schritt auf diesem Weg erfordert einen Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans. Dieser Einleitungsbeschluss zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 11. Oktober 2017 gefasst: