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8. Änderung des Regionalplans 2015
8. Änderung des Regionalplans 2015
Beschluss der Abwägungs- und Beschlussvorschläge (19.06.2024)
Von den Trägern öffentlicher Belange sind insgesamt 26 Stellungnahmen eingegangen. Vier weitere Stellungnahmen sind im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen.
Der Planungsausschuss hat am 19.06.2024 die Abwägungs- und Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen zur 8. Änderung des Regionalplans 2015 gemäß § 3 Abs. 2 LplG beschlossen sowie der Verbandsversammlung empfohlen, den Entwurf gemäß § 12 Abs. 10 LplG als Satzung festzustellen.
Planentwurf und Beteiligung (14.06.2023)
Der Entwurf des Plans und die Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit am Planentwurf gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 + 3 Landesplanungsgesetz (LplG) wurden vom Planungsausschuss des Regionalverbands in der Sitzung am 14. Juni 2023 beschlossen.
Anlage 1 (PDF)
Zum Planentwurf, Begründung
Anlage 2 (PDF)
Zum Planentwurf, Bedarfsanalyse
Anlage 3 (PDF)
Zum Planentwurf, Umweltbericht
Frist für Stellungnahmen der TöB: 20. August 2023
(Erscheinungstag im Staatsanzeiger / in der Presse 23. bzw. 24. Juni)
Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung: 03. Juli bis 03. August 2023
Scoping (15.02.2022)
Gemäß § 8 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 2a Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg ist bei einer Änderung des Regionalplans eine Umweltprüfung durchzuführen und das Ergebnis in einem Umweltbericht zu dokumentieren. Zur Festlegung des Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichtes ist ein Scoping erforderlich. Hierzu wurde am 15.02.2022 den betroffenen Umweltbehörden und den anerkannten Naturschutzverbänden ein Schreiben mit zehn Anlagen mit der Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme zugesandt. Von dieser Möglichkeit machten fast alle Stellen Gebrauch. Die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen wurden ausgewertet, geprüft und werden bei der Finalisierung der Begründung der beantragten Planänderung und des Umweltberichts soweit möglich berücksichtigt.
Unterrichtung TöB (02.03.2023)
Der Planungsausschuss hat am 15.02.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Teilrücknahme eines Regionalen Grünzugs östlich von Bad Liebenzell-Unterhaugstett beschlossen. Mit Schreiben vom 02.03.2023 wurden die Träger öffentlicher Belange darüber gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) unterrichtet.
Bekanntmachung (20.02.2023)
Der Planungsausschuss hat am 15.02.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Teilrücknahme eines Regionalen Grünzugs östlich von Bad Liebenzell-Unterhaugstett beschlossen. Mit der Bekanntmachung vom 20.02.2023, einer entsprechenden Pressemitteilung vom 21.02.2023 sowie der Veröffentlichung im “Stadtbote” Amtsblatt der Stadt Bad Liebenzell am 3. März 2023 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) darüber unterrichtet.
Einleitungsbeschluss (15.02.2023)
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat am 15.02.2023 die Einleitung des Verfahrens zur 8. Änderung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald gemäß § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) beschlossen. Hier finden Sie die Beschlussvorlage 5/2023 mit dem Antrag der Stadt Bad Liebenzell und die Ergebnisniederschrift 12/2023 über die 13. Sitzung des Planungsausschusses.