Organisation

Gremien und Entscheidungsträger:
Einblick in die Verwaltungsstruktur des Nordschwarzwalds

Das Organigramm des Regionalverbands Nordschwarzwald in der 10. Wahlperiode von 2019 - 2024
© Regionalverband Nordschwarzwald

Der Regionalverband Nordschwarzwald ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sein Hauptorgan ist die Verbandsversammlung, die aus 54 Mitgliedern besteht.

Die Verbandsversammlung wählt den Verbandsvorsitzenden, der nicht nur die Versammlung, sondern auch die Ausschüsse und die Geschäftsstelle des Verbandes leitet.

Es gibt zwei Ausschüsse – den Planungsausschuss und den Verwaltungs-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss –, die jeweils aus 25 Mitgliedern und einem Vorsitzenden bestehen. Diese Ausschüsse werden von der Verbandsversammlung gewählt, um Vorlagen zu beraten, die in der Verbandsversammlung diskutiert und beschlossen werden. Sie haben auch eigenständige Beschlussrechte.

Die Verbandsversammlung wählt den Verbandsdirektor, der die Geschäftsstelle leitet. Diese ist in die Bereiche Verwaltung und Planung unterteilt

Raumordnungsgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/

Landesplanungsgesetz

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-LPlGBW2003rahmen