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Laufende Verfahren
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Richtlinien und Beteiligung: Der Prozess der Regionalplanung
Gemäß §12 des Landesplanungsgesetzes sind die Regionalverbände dazu verpflichtet, für ihre Region Regionalpläne aufzustellen und zu aktualisieren. Die Erstellung von räumlichen und inhaltlichen Teilplänen sowie Änderungen des Regionalplans sind möglich, wenn wichtige Gründe dies erfordern und dabei sichergestellt wird, dass diese neuen Teile oder Änderungen in Übereinstimmung mit den geplanten Festlegungen des Regionalplans zur Siedlungsstruktur, zur Gestaltung des Freiraums und zur Infrastruktur gemäß § 11 stehen. Die Beteiligung an der Erstellung, Aktualisierung und sonstigen Änderung des Regionalplans betrifft Gemeinden, andere Träger der Bauleitplanung, Landkreise, andere öffentliche Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 4 Abs. 3 und anerkannte Naturschutzvereine.
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