Teilregionalplan Solarenergie

Erneuerbare Energien

Die Kriterien zur Planung von Gebieten von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wurden beschlossen und die Potenzialflächen werden in die Strategische Umweltprüfung überführt. Dabei wurden gemeldete Flächen aus der informellen Beteiligung berücksichtigt.

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Beteiligungsdokumente Teilregionalplan Solarenergie

Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie und Teilfortschreibung Solarenergie des Regionalplans Nordschwarzwald

gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008  
(BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2023 (BGBl. I S. 88) in Verbindung mit § 12 Absatz 3 des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42): 

 

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat am 24. Januar 2024  

  • den Teilregionalplan Windenergie (Planentwurf Januar 2024) des Regionalplans Nordschwarzwald und 
  • den Teilregionalplan Solarenergie (Planentwurf Januar 2024) des Regionalplans Nordschwarzwald 

beschlossen. Es handelt sich um zwei getrennte Verfahren

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Teilregionalplan Solarenergie - Kriterien zur Suchraumfindung (35/2023)

Der Planungsausschluss beschließt die Kriterien zur Planung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die Übernahme von gemeldeten FF-PV-Flächen und die Überführung der Potenzialflächen in die Strategische Umweltprüfung.

Teilregionalplan Erneuerbare Energien - Trennung des Verfahrens (02/2023)

Der Planungsausschuss beschließt den Teilregionalplan Erneuerbare Energien in zwei separaten Teilregionalplänen für Windenergie und Solarenergie weiterzuführen.

Teilregionalplan Erneuerbare Energien - Sachstandsbericht (60/2022)

Der Planungsausschuss nimmt die Sachdarstellung zum Stand des Teilregionalplans Erneuerbare Energien zur Kenntnis.

Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die Einleitung des Verfahrens zum Teilregionalplan Erneuerbare Energien und die Planaufstellung

Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungs-gesetz (ROG) über die Einleitung des Verfahrens zum Teilregionalplan Erneuerbare Energien und die Planaufstellung

Der Aufstellungsbeschluss zum Teilregionalplan Erneuerbare Energien (13/2020)

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