Richtlinien und Beteiligung: Der Prozess der Regionalplanung

Gemäß §12 des Landesplanungsgesetzes sind die Regionalverbände dazu verpflichtet, für ihre Region Regionalpläne aufzustellen und zu aktualisieren. Die Erstellung von räumlichen und inhaltlichen Teilplänen sowie Änderungen des Regionalplans sind möglich, wenn wichtige Gründe dies erfordern und dabei sichergestellt wird, dass diese neuen Teile oder Änderungen in Übereinstimmung mit den geplanten Festlegungen des Regionalplans zur Siedlungsstruktur, zur Gestaltung des Freiraums und zur Infrastruktur gemäß § 11 stehen. Die Beteiligung an der Erstellung, Aktualisierung und sonstigen Änderung des Regionalplans betrifft Gemeinden, andere Träger der Bauleitplanung, Landkreise, andere öffentliche Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 4 Abs. 3 und anerkannte Naturschutzvereine.

Ausschnitt einer Karte der 8. Änderungen des Regionalplans 2015
© Regionalverband Nordschwarzwald
7. Änderung des Regionalplans

Inklusive Änderung des Teilregionalplans Landwirtschaft (Empfingen, IKG KOMPASS81)

8. Änderung des Regionalplans 2015

Der Planungsausschuss hat am 15.02.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Teil- rücknahme eines Regionalen Grünzugs östlich von Bad Liebenzell-Unterhaugstett beschlossen