Heute startet die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zum Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbands Nordschwarzwald. Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sachdienliche Hinweise zu Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen einzureichen. Beteiligt wird in diesem weitergehenden Verfahren ausschließlich zu den Vorranggebieten WE3 in Neulingen und WF14 in Horb am Neckar.

Zum geplanten Vorranggebiet WE3 in Neulingen hatten dem Regionalverband Nordschwarzwald zuletzt unterschiedliche Gutachten und Stellungnahmen bezüglich des Denkmalschutzes vorgelegen, weshalb eine abschließende Abwägung nicht möglich war. Im neuen Entwurf soll das Vorranggebiet WE3 weiterverfolgt werden und damit schlussendlich in den bereits rechtsverbindlichen Teilregionalplan Windenergie integriert werden.

Zum Vorranggebiet WF14 in Horb am Neckar („Großer Hau“) wurde in einer gemeinsamen Stellungnahme von BUND und NABU im Rahmen des vorherigen Beteiligungsverfahrens ein artenschutzfachliches Gutachten eingereicht. Die Einschätzung des Gutachtens wurde von der höheren Naturschutzbehörde geteilt. Aus diesem Grund soll das Vorranggebiet WF14 nicht weiterverfolgt werden. Durch diese vorgesehene Herausnahme aus dem Teilregionalplan Windenergie ist die erneute Beteiligung erforderlich.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Teilregionalplans Windenergie für die Region Nordschwarzwald am 01.07.2026 wurden bereits 49 Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen in der Stadt Pforzheim, dem Enzkreis und den Landkreisen Calw und Freudenstadt rechtsverbindlich. Damit wird der zukünftige Ausbau der Windenergie räumlich gesteuert. Die Verbandsversammlung hatte zuvor den Teilregionalplan Windenergie durch Satzung festgestellt. Die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde erhob innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einwendungen.

Weitere Neuigkeiten