Regionalverband Nordschwarzwald beschließt Teilregionalplan Windenergie – Teilflächenziel erreicht
Pressemitteilung Nr. 2
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Nordschwarzwald hat in ihrer Sitzung am Mittwoch, dem 11.03.2026, in Mühlacker mit klarer Mehrheit den Teilregionalplan Windenergie beschlossen. Damit werden 49 Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen mit einer Gesamtfläche von 6.567 Hektar festgelegt. Dies entspricht rund 2,8 Prozent der Regionsfläche und erfüllt die bundes- und landesrechtlichen Teilflächenziele von mindestens 1,8 Prozent gemäß § 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz in Verbindung mit § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg.
Parallel werden zusätzlich zwei Vorranggebiete, WE3 in Neulingen und WF14 in Horb am Neckar, vom Satzungsbeschluss zurückgestellt und in eine erneute (dritte) Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben.
„Mit dem Beschluss schaffen wir eine klare und rechtssichere Grundlage für den Ausbau der Windenergie im Nordschwarzwald, wie es uns gesetzlich vorgegeben ist. Uns war wichtig, die Energiewende geordnet zu gestalten und Wildwuchs zu verhindern – ohne Regionalplan müssten Windkraftanlagen weiterhin überall genehmigt werden“, sagt der Verbandsvorsitzende Klaus Mack, MdB. Er ergänzt: „Die Energiewende braucht regionale Verantwortung und klare Steuerung, wenn wir künftig eine sichere Energieversorgung wollen. Gerade aktuelle Entwicklungen, etwa im Nahen Osten, zeigen, wie wichtig eine dezentrale erneuerbare Energieversorgung und weniger fossile Abhängigkeiten sind. Gleichzeitig stärken wir die Wertschöpfung auch in unserer Region.“
Dem Beschluss ging ein rund fünfeinhalbjähriger Planungsprozess voraus. Sämtliche Gebiete wurden umfassend geprüft, unter anderem wurde eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt. In zwei formellen Beteiligungsrunden für Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gingen insgesamt mehrere tausend Stellungnahmen ein, die vollständig geprüft und in der Abwägung berücksichtigt wurden. „Es war ein sehr transparentes Verfahren mit enger Einbindung von Fraktionen, Kommunen und der Öffentlichkeit. Wir haben immer versucht, die gesamte Thematik sachlich abzuwägen und eine gerechte Lösung für die gesamte Region zu finden, um am Ende die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen,“ so der Verbandsvorsitzende Klaus Mack, MdB.
Der Teilregionalplan Windenergie setzt klare Ziele für die zukünftige räumliche Steuerung des Ausbaus von Windenergieanlagen in der Region Nordschwarzwald und leistet einen Beitrag auf dem Weg zur 100%-Erneuerbare-Energien-Region, die 2021 von der Verbandsversammlung beschlossen wurde.
Nach dem Satzungsbeschluss wird der Teilregionalplan Windenergie nun der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde angezeigt. Erhebt diese innerhalb von drei Monaten keine rechtlichen Einwendungen, wird der Teilregionalplan Windenergie öffentlich bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. Mit Inkrafttreten des Teilregionalplans Windenergie verschärfen sich die Zulassungsvoraussetzungen von Windenergieanlagen außerhalb der festgelegten Vorranggebiete. Gleichzeitig werden innerhalb der festgelegten Vorranggebiete andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, sofern sie mit einer möglichen Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen nicht vereinbar sind.
„Mit dem Plan sichern wir zunächst nur Flächen. Ob und wo tatsächlich Windkraftanlagen entstehen, wird erst in den späteren Genehmigungsverfahren entschieden“, sagt der Verbandsvorsitzende Mack.