Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 1. Juli 2026 sind die Teilregionalpläne Windenergie und Solarenergie des Regionalverbands Nordschwarzwald verbindlich. Zuvor war die Einwendungsfrist des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen am 29. Juni 2026, ohne dass das Ministerium rechtliche Einwendungen erhoben hat, abgelaufen.
Der Teilregionalplan Windenergie legt 49 Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Wind-kraftanlagen fest. Damit werden die gesetzlichen Flächenziele des Bundes und des Landes erfüllt. Der Teilregionalplan Solarenergie umfasst 94 Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
„Mit dem Inkrafttreten der Teilregionalpläne schaffen wir Planungssicherheit für Kommunen, Pro-jektträger und Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Umsetzung der Energiewende in unserer Region“, erklärt der Verbandsvorsitzende Klaus Mack, MdB.
Die rechtsverbindlichen Unterlagen können auf der Internetseite des Regionalverbands Nordschwarzwald eingesehen werden.